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Förderungen.

Sprachen lernen macht reich.

Förderungen

Fleiß wird belohnt! Wer einen inlingua-Sprachkurs besucht, kann bei geeigneten Voraussetzungen in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen.

Für Ihren inlingua-Kurs erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderung als:

  • Privatperson
  • UnternehmerIn
  • ZuwandererIn mit Integrationsgutschein
  • Angestellte/r in Bildungskarenz
  • Italienischsprachige/r SüdtirolerIn fürs Deutschlernen

Steuerliche Absetzbarkeit in Österreich

Sprachkurse gelten als Werbungskosten und sind daher von der Steuer absetzbar. Es handelt sich um Aufwendungen, die durch eine berufliche Fortbildung entstanden sind (Kursbeitage, Bücher und andere Lernbehelfe, Fahrtkosten). Beachten Sie bitte, dass es hierfür eine Obergrenze gibt.

Wenn Sie diese Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachweisen, dann können Sie sie – sofern Sie unselbständige/r Erwerbstätige/r sind, diese als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

Das Steuerbuch: Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Steuerinformationen

Für Unternehmerinnen und Unternehmer gelten Sprachkurse und die damit zusammenhängenden Ausgaben wie oben angeführt als Betriebsausgabe, wenn es sich um eine berufliche Aus- und Weiterbildung handelt. Auch in diesem Fall muss der Kursinhalt mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen. Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen wie zum Beispiel “Italienisch für den Urlaub”, sind icht abzugsfähig sind.

Finanzlandesdirektion

Innrain 32
6020 Innsbruck
Tel. 0512 – 505-0
Weitere Steuerinformationen