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Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Sprachunterricht gegenüber Privatkunden

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Sprachkursen gegenüber Privatkunden (im Folgenden: „Kunde“). Sie gelten auch für künftige Aufträge.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen.
3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten inklusive einer Aktivpause. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5.
Kann der Kunde am Unterricht in einer offenen Gruppe nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer 8).
Dem Unterricht kann die pädagogische Leiterin beiwohnen, die allerdings nicht in den Unterricht eingreift und nur zur Qualitätssicherung anwesend ist.
Der Unterricht durch bestimmte TrainerInnen ist nicht geschuldet. Die Nennung von TrainerInnen, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von TrainerInnen berechtigt.
4. Vertragspflichten des Kunden
20% der Kursgebühr ist spätestens 1 Woche nach Anmeldung zur Platzsicherung zu entrichten, der Restbetrag spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn. Der Preis für zusätzliches Lernmaterial ist jeweils spätestens dann zu entrichten, wenn das Material entgegengenommen wird. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und Kontaktdaten, ist unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua Innsbruck – Mag. Lucia Marcone e.U. elektronisch gespeichert werden.
Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Stoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.
5. Terminfestlegungen, Terminverschiebungen & Nichtwahrnahme von Unterricht
Wir sind berechtigt, bei Bedarf Kursbeginn und -ende neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Im Fall des Einzelunterrichts bzw. Premium Trainings werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen.
Im Fall von Einzel-/Duounterricht und Premium Training kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis 15:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages absagen (Samstag gilt nicht als Arbeitstag). Dies gilt auch im Krankheitsfall. Im Falle von Seminaren oder Crashkursen mit 15 oder mehr Unterrichtseinheiten pro Woche können die vereinbarten Unterrichtszeiten nur bis spätestens 5 Arbeitstage (Samstag gilt nicht als Arbeitstag) vorher abgesagt werden.
Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.
6. Anzahl der TeilnehmerInnen in offenen Seminaren und offenen Gruppenkursen
Die vorgesehene Teilnehmeranzahl in Seminaren oder offenen Gruppenkursen ist je nach Kurstyp unterschiedlich:
3-6 TeilnehmerInnen:
Business Training Flex
3-10 TeilnehmerInnen:
Sprachzirkel, Sprachexpress, Business Seminar, Deutsch Intensiv, Nachmittagsstunden des Deutsch Konversations Plus
5-15 TeilnehmerInnen:
Sprachcamp; Sonderkonditionen siehe Teilnahmebedingungen.
4-8 TeilnehmerInnen:
Offene Kinderkurse
Sollte zum geplanten Kursbeginn nicht die mindestens erforderliche Zahl von Anmeldungen vorliegen, so behalten wir uns das Recht vor, den geplanten Kurstermin um maximal zwei Wochen zu verschieben, ohne dass sich daraus ein Rücktrittsrecht der angemeldeten TeilnehmerInnen ableiten lässt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nach der Verschiebung dann am ersten Kurstag immer noch nicht erreicht, kann mit Zustimmung der TeilnehmerInnen der Kurs dennoch durchgeführt werden. Die Anpassung der Unterrichtseinheiten funktioniert wie folgt:
Mindestteilnehmerzahl 3 Personen
• bei 2 TeilnehmerInnen werden 2/3 der gebuchten Unterrichtseinheiten abgehalten
• bei 1 TeilnehmerIn wird 1/3 der gebuchten Unterrichtseinheiten abgehalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmerzahl auch nachdem ein Kurs begonnen hat, variieren kann. Somit kann sich die Anzahl an TeilnehmerInnen erweitern, wenn es Nachmeldungen gibt oder auch reduzieren, wenn ein Teilnehmer weniger Unterrichteinheiten gebucht hat als der Rest der Gruppe und somit früher aussteigt. In all diesen Fällen greift die Anpassung der Unterrichtseinheiten wie oben beschrieben.
Die Anzahl an Kursterminen sowie der Kurspreis bleiben gleich.
7. Gültigkeit von Einzelunterricht und flexiblen Kursen (Einzeltraining, Premium Training, Business Flex, Virtual Classroom)
Das gebuchte Kontingent an Unterrichtseinheiten kann binnen 1 Jahr ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach diesem Zeitraum verfallen die Unterrichtseinheiten.
8. Ersatzbenennung eines Teilnehmers
Falls der Kunde nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht. Wird aufgrund einer solchen Auswechslung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Für eine Umbuchung werden 50 € Umbuchungsgebühr verrechnet.
9. Auslandskurse
Bei der Vermittlung eines Kursplatzes an einer unserer inlingua-Partnerschulen in aller Welt wird mit Ihrer Anmeldung eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages fällig, der Restbetrag ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. Im Falle einer Buchung innerhalb von vier Wochen vor Kursbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag mit der Anmeldung fällig. Unser Angebot basiert auf den jeweils gültigen Preisen der betreffenden Partnerschulen unter Zugrundelegung des aktuellen Wechselkurses. Preisanpassungen auf Grund geänderter Voraussetzungen müssen wir uns daher vorbehalten. Sie können aber das Währungsrisiko ausschließen, indem Sie den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 1 Woche nach Angebotsstellung überweisen. So können wir die Buchung bei der Partnerschule fixieren und die Zahlung ohne Währungsrisiko weiterleiten. Besondere Stornobedingungen bei Auslandskursen: Ihre Anmeldung ist verbindlich, da wir unsererseits bei unserem ausländischen inlingua-Partner die Buchung vornehmen müssen. Ein Rücktritt ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn möglich, wobei wir allerdings Ihre Anzahlung von 20% als Stornogebühr einbehalten müssen. Ein Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn ist leider nicht mehr möglich, und der Rechnungsbetrag ist zu 100% fällig. Für Kurse, Unterbringung und Nebenleistungen vor Ort gelten die Bedingungen der jeweiligen Schule.
Im Falle von Kursbeiträgen, die ins Währungsausland weiter überwiesen werden müssen, stellen wir dem Kunden die Wechselkurs- und Bankspesen 1:1 in Rechnung.
10. Kündigung/Rücktritt
Alle Verträge werden für eine feste Anzahl an Unterrichtseinheiten geschlossen. Ist eine schriftliche Anmeldung erfolgt, ist ein Rücktritt im Falle von offenen Gruppenkursen unter folgenden Bedingungen möglich: bis spätestens 2 Wochen vor geplantem Kursbeginn (in diesem Fall sind 20% der Kursgebühren als Stornogebühr fällig); bis 1 Arbeitstag vor Kursbeginn (in diesem Fall sind 50% der Kursgebühren fällig, Samstag gilt nicht als Arbeitstag). Ab Kursbeginn: gesamter Kurspreis fällig, kein Rücktritt mehr möglich.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.
12. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist an unserem Sitz in Innsbruck, Gerichtsstand ebenso Innsbruck
Stand 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden

  1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppenunterricht gegenüber Firmenkunden (im Folgenden: „Kunde“). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich seitens inlingua – Mag. Lucia Marcone e.U. (in Folge „inlingua“ bzw. „wir“) bestätigt.

  1. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages

Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen.

Der Vertrag kommt zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Kunden zu benennenden Teilnehmer besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmer identisch sind.

  1. Unterrichtserteilung

Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten und inkludiert eine Aktivpause. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.

Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.

Kann ein Teilnehmer von Gruppenkursen am Unterricht nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Teilnehmer längerfristig nicht teilnehmen, sollte vom Kunden erwogen werden, ob der Teilnehmer nach Ziffer 8 ausgewechselt werden soll.

Dem Unterricht kann die pädagogische Leiterin beiwohnen, die allerdings nicht in den Unterricht eingreift und nur zur Qualitätssicherung anwesend ist.

Der Unterricht durch bestimmte TrainerInnen ist nicht geschuldet. Die Nennung von TrainerInnen, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von TrainerInnen berechtigt.

  1. Vertragspflichten des Kunden

Kursgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Kursgebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig.

Die Zahlung hat ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Kursbeginns zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Jede Änderung wesentlicher Daten, insbesondere der Kunden- oder Rechnungsanschrift und Kontaktdaten unserer Ansprechpartner, ist unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua elektronisch gespeichert werden.

Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Stoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht. Der Kunde ist daher im allseitigen Interesse gebeten, den oder die Teilnehmer entsprechend zu instruieren.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000 zu unseren Gunsten fällig. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

  1. Terminfestlegungen, Terminverschiebungen & Nichtwahrnahme von Unterricht

Wir sind berechtigt, bei Bedarf Kursbeginn und -ende neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Die beiden vorstehenden Sätze gelten nur im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.

Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen, die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis 16:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages absagen (Samstag gilt nicht als Arbeitstag). Im Falle von Seminaren oder Crashkursen mit 15 oder mehr Unterrichtseinheiten pro Woche können die vereinbarten Unterrichtszeiten nur bis spätestens 5 Arbeitstage vorher abgesagt werden (Samstag gilt nicht als Arbeitstag).

Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin in Absprache mit dem Kunden bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet. Dies gilt auch im Krankheitsfall.

Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Terminabsprachen, -verschiebungen oder -absagen können entweder persönlich mit den betroffenen TrainerInnen erfolgen oder mit der Verwaltung bzw. der Kundenbetreuung von inlingua. Änderungen der ursprünglich vereinbarten Unterrichtsinhalten müssen der Verwaltung bzw. der Kundenbetreuung von inlingua mitgeteilt werden.

  1. Anzahl der TeilnehmerInnen in offenen Seminaren und offenen Gruppenkursen

es gelten die selben Konditionen wie für Privatpersonen (siehe oben).

  1. Gültigkeit von Einzelunterricht und flexiblen Kursen (Einzeltraining, Premium Training, Business Flex, Virtual Classroom, Firmentrainings)

Das gebuchte Kontingent an Unterrichtseinheiten kann binnen 1 Jahr ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach diesem Zeitraum verfallen die Unterrichtseinheiten.

  1. Auswechselungen der Teilnehmer und/oder der Trainer

Der Kunde ist berechtigt, in Einzelfällen Teilnehmer auszuwechseln. Eine Auswechslung ist bei Gruppenunterricht nicht möglich, wenn dies nach Einschätzung unseres Trainers auf­grund eines unterschiedlichen Kenntnisniveaus die Erreichung der Unterrichtsziele erschwert oder unmöglich macht. Wird aufgrund einer solchen Auswechslung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.

Da gem. Ziffer 3 kein Unterricht durch einen bestimmten Trainer geschuldet ist, sind wir berechtigt, Trainer auszuwechseln.

  1. Auslandskurse

Bei der Vermittlung eines Kursplatzes an einer unserer inlingua-Partnerschulen in aller Welt wird mit Ihrer Anmeldung eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages fällig, der Restbetrag ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. Im Falle einer Buchung innerhalb von vier Wochen vor Kursbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag mit der Anmeldung fällig. Unser Angebot basiert auf den jeweils gültigen Preisen der betreffenden Partnerschulen unter Zugrundelegen des aktuellen Wechselkurses. Preisanpassungen auf Grund geänderter Voraussetzungen müssen wir uns daher vorbehalten. Sie können aber das Währungsrisiko ausschließen, indem Sie den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 1 Woche nach Angebotsstellung überweisen. So können wir die Buchung bei der Partnerschule fixieren und die Zahlung ohne Währungsrisiko weiter leiten. Besondere Stornobedingungen bei Auslandskursen: Ihre Anmeldung ist verbindlich, da wir unsererseits bei unserem ausländischen inlingua-Partner die Buchung vornehmen müssen. Ein Rücktritt ist bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn möglich, wobei wir allerdings Ihre Anzahlung von 20% als Stornogebühr einbehalten müssen. Ein Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn ist leider nicht mehr möglich, und der Rechnungsbetrag ist zu 100% fällig. Für Kurse, Unterbringung und Nebenleistungen vor Ort gelten die Bedingungen der jeweiligen Schule.

Im Falle von Kursbeiträgen, die ins Währungsausland weiter überwiesen werden müssen, stellen wir dem Kunden die Wechselkurs- und Bankspesen 1:1 in Rechnung.

  1. Kündigung

Der Vertrag wird auf eine Anzahl an Unterrichtseinheiten geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.

  1. Haftung auf Schadenersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist an unserem Sitz in Innsbruck, Gerichtsstand ist ebenfalls Innsbruck.

 

Stand: Februar 2020